Wer im Parkhaus die Heckklappe seines Wagens öffnet und damit gegen obere Wand oder Einbauten knallt, hat selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung klargestellt - es wies die Klage eines Autofahrers gegen einen Parkhausbetreiber ab.
Verrückte Park-Unfälle
Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab: „Öffnet jemand die Heckklappe seines Fahrzeugs, ist es primär seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass er dies gefahrlos tun kann, ohne mit der Heckklappe irgendwo anzustoßen“, lautete die einfache Begründung.
dpa
















































