Keine strikte Pflicht für Arbeitnehmer
„Da hätte man sicher noch mehr tun können“ – Virologe Drosten über neue Corona-Maßnahme der Regierung
Ab dem 27. Januar sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten bis zum 15. März Homeoffice zu ermöglichen. Doch es gibt einen Haken, wie Christian Drosten anmerkt.