Rückzahlung von EU-Mitteln
EU-Gericht: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen
Die Rechtspopulistin nannte die Vorwürfe eine Lüge und Kampagne, doch das EU-Gericht bestätigt: Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Le Pens Mitarbeiterin tatsächlich am EU-Parlament tätig war.