Gericht trifft Schumacher-Entscheidung – Familie reagiert deutlich
Drei Täter wollten von der Familie Schumacher 15 Millionen Euro erpressen. Das Urteil im Berufungsprozess fiel nun in Wuppertal – ein Ende bleibt dennoch in weiter Ferne.
Wuppertal – Mit sensiblen Bildern von Michael Schumacher hatten drei Männer versucht, dessen Familie um 15 Millionen Euro zu erleichtern. Am Dienstag (2. Dezember) endete der aufsehenerregende Berufungsprozess um die Erpressung vor dem Landgericht Wuppertal – mit einem klaren Urteil des Richters Markus Quantius.

Das Gericht wies sämtliche Berufungen zurück und bestätigte damit die Urteile der ersten Instanz. Das hatte Quantius bereits am ersten Verhandlungstag angedeutet. Für den 54-jährigen Hauptangeklagten aus der Konstanzer Türsteher-Szene bedeutet das: Er muss für drei Jahre hinter Gitter. Der Mann, mit beeindruckender Gerichts-Vita (19 Vorstrafen!), zeigte sich am Ende des Verfahrens einsichtig: „Mir ist wichtig, dass man mich nie wieder in so einem Saal hier sieht.“
Schumacher-Familie akzeptiert Urteil nicht und geht in Revision
Sein Sohn hatte seine Berufung bereits zurückgezogen. Auch der dritte Angeklagte, ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers, muss seine Strafe akzeptieren. Er erhielt vom Amtsgericht Wuppertal wegen Beihilfe eine zweijährige Bewährungsstrafe. Auch er zog am Dienstag seine Berufung zurück.
Eine Niederlage für beide Seiten. Denn die Angeklagten hatten im neuerlichen Erpressungs-Prozess eigentlich auf mildere Strafen gehofft. So hatte die Familie Schumacher auf eine Verurteilung des ehemaligen Sicherheitsmanns als Mittäter gepocht. Denn nur er habe die Möglichkeit gehabt, die Aufnahmen aus dem Anwesen zu schmuggeln und die Erpressung zu ermöglichen.
Richter Quantius betonte jedoch, dass für eine härtere Verurteilung schlicht die Beweise fehlten – daran änderte auch die Aussage von Sabine Kehm nichts. „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten, lautete die Devise. Die Schumachers sehen das jedoch anders. Ihr Anwalt Sven Schnitzer kündigte an, in Revision zu gehen. Mit der angekündigten Revision geht der juristische Grand Prix in die nächste Runde. (smo)